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OLG Oldenburg, 09.01.1998 - 6 U 177/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bordellbetrieb in benachbarter Doppelhaushälfte ; Lärmbelästigung; Störerhaftung des Vermieters; Erhöhtes Fahrzeugaufkommen; Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsgelds
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bordellbetrieb in benachbarter Doppelhaushälfte ; Lärmbelästigung; Störerhaftung des Vermieters; Erhöhtes Fahrzeugaufkommen; Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsgelds
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Bordellbetrieb - Lärmbelästigung und Duldung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Bordell; Doppelhaus; Lärm; Mischgebiet
- Judicialis
BGB § 1004 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004 Abs. 1
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbarrecht - Lärmbelästigung durch Bordell
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Erhöhtes Verkehrsaufkommen aufgrund benachbartem Bordellbetrieb
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 06.06.1997 - 13 O 448/97
- OLG Oldenburg, 09.01.1998 - 6 U 177/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.07.1985 - V ZR 172/84
"bordellartige Vorgänge" im Nachbarhaus - §§ 906, 1004 BGB, "moralische …
Auszug aus OLG Oldenburg, 09.01.1998 - 6 U 177/97
Zu der begehrten Unterlassung ist er nach §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB verpflichtet, wenn seine Mieter auf das Nachbargrundstück einwirken und die dort anwesenden Personen derart belästigen, daß ihr gesundheitliches Wohlbefinden gestört oder ein körperliches Unbehagen bei ihnen hervorgerufen wird (vgl. BGHZ 95, 307, 308 f).